Meldungen – Whistleblowing
Gemäß dem Gesetz Nr. 171/2023 Slg. vom 02. Juni 2023 über den Hinweisgeberschutz führt unsere Gesellschaft SERVIS CLIMAX a.s. mit Wirkung vom 1.8.2023 ein internes Hinweisgebersystem ein.
Das interne Hinweisgebersystem umfasst Verfahren und Instrumente, die der Entgegennahme von Hinweisen zu möglichem rechtswidrigem Verhalten, deren Bearbeitung, dem Schutz der Identität des Hinweisgebers und anderer Personen sowie dem Schutz der im Hinweis enthaltenen Informationen und der Kommunikation mit dem Hinweisgeber dienen.
Für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen zuständige Person
Zuständige Person: Mgr. Jana Holomková
Adresse: SERVIS CLIMAX a.s., Jasenice 1253, Vsetín 755 01, Büro Nr. 315
Telefon: 739 000 028
E-Mail Adresse: oznameni@climax.cz
Zuständige Person: Mgr. Nikola Koncer
Adresse: SERVIS CLIMAX a.s., Jasenice 1253, Vsetín 755 01, Büro Nr. 315
Telefon: 607 013 778
E-Mail Adresse: oznameni@climax.cz
Hinweisgeber:
Der Hinweisgeber kann eine Person sein, die entweder direkt oder indirekt eine Arbeit oder eine ähnliche Tätigkeit für unser Unternehmen ausübt oder ausgeübt hat, oder die mit unserem Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausführung von Arbeiten oder anderen ähnlichen Tätigkeiten in Kontakt war oder ist.
Als Arbeit oder ähnliche Tätigkeit im Sinne dieses Gesetzes gilt eine abhängige Beschäftigung im Rahmen eines zugrundeliegenden arbeitsrechtlichen Arbeitsverhältnisses, eine selbständige Erwerbstätigkeit, die Ausübung von Rechten, die mit der Beteiligung an einer juristischen Person verbunden sind, die Ausübung der Funktion eines Mitglieds eines Organs einer juristischen Person, die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Tätigkeit einer juristischen Person, in deren Interesse, in deren Namen oder für deren Rechnung, Freiwilligentätigkeit, ein Berufspraktikum, ein Praktikum oder die Ausübung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag, dessen Gegenstand die Erbringung von Lieferungen, Dienstleistungen, Bauarbeiten oder ähnlichen Leistungen ist.
Einreichung einer Meldung über das interne Hinweisgebersystem (IHS)
Möglichkeiten der Meldung:
Das Unternehmen SERVIS CLIMAX ermöglicht es dem Hinweisgeber, eine Meldung über mögliches rechtswidriges Handeln, das im Gesetz Nr. 171/2023 aufgeführt ist, über das interne Hinweisgebersystem schriftlich, mündlich oder auf dessen Wunsch persönlich einzureichen.
- Schriftliche Meldung – Der Hinweisgeber kann eine schriftliche Meldung einreichen:
- In Papierform per Post an die Adresse der zuständigen Person. Die schriftlichen Meldungen müssen deutlich mit dem Vermerk „NICHT ÖFFNEN. Nur zu Händen der zuständigen Person“ versehen sein,
- In elektronischer Form per E-Mail an die dafür vorgesehene E-Mail-Adresse der zuständigen Person, zu der keine andere Person Zugang hat.
- Mündliche Meldung (telefonisch) – Der Hinweisgeber kann die Meldung telefonisch an die Kontakttelefonnummer der zuständigen Person einreichen.
- Persönliche Meldung – Der Hinweisgeber kann die Meldung mündlich einreichen
- Anonyme Meldung – Unser Unternehmen ermöglicht es, Meldungen auch anonym einzureichen. In einem solchen Fall gibt der Hinweisgeber weder seine Identifikationsdaten noch andere Daten an, die zu seiner Identifikation beitragen könnten, und die zuständige Person darf diese Daten nicht erheben. Bei anonymen Meldungen gelten die Fristen für die Benachrichtigung über den Eingang der Meldung oder das Ergebnis der Untersuchung der Meldung nicht.
Erfolgt die Meldung mündlich in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch, ist die zuständige Person verpflichtet, eine Tonaufzeichnung der Meldung oder eine Niederschrift anzufertigen. Ist der Hinweisgeber mit der Anfertigung einer Tonaufnahme nicht einverstanden, fertigt die zuständige Person eine schriftliche Aufzeichnung der Meldung an.
Hinweisgeberschutz:
Die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers sowie der in der Meldung enthaltenen Informationen wird gewahrt. Die Identifikationsdaten des Hinweisgebers sind bei allen Meldewegen nur der zuständigen Person bekannt, die diese nicht an das Unternehmen SERVIS CLIMAX oder Dritte weitergeben darf.
Der Hinweisgeber darf aufgrund der eingereichten Meldung und im Zusammenhang mit der Ausübung der Beschäftigung oder einer ähnlichen Tätigkeit keinen Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt werden.
Dies berührt jedoch nicht die berechtigten Maßnahmen des Unternehmens SERVIS CLIMAX a.s. gegen den Hinweisgeber, falls dieser wissentlich eine falsche Meldung eingereicht hat.
Datum des Inkrafttretens dieses Dokuments: 01.08.2023
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der DSGVO finden Sie hier